Autor: Marco Petig
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Donnerstag, den 26. August 2010 um 16:16 Uhr
Paschen: „Dr. Martius hat Chance nicht genutzt“
Mit der Weigerung, allen Stadtverordneten den Schriftverkehr der Stadtverordnetenvorsteherin zur Verfügung zu stellen, hat Dr. Martius grob gegen die Regeln der Kommunalverfassung verstoßen
Die Stadtverordnetenversammlung wählt einen Vorsitzenden bzw. Vorsitzende zu Leitung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. In § 37 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg steht: „Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung, leitet die Verhandlung, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.“ Andere Rechte lassen sich für den Vorsitzenden bzw. für die Vorsitzende aus der Kommunalverfassung nicht ableiten.
„Frau Dr. Martius hatte die Chance in der gestrigen SVV nicht genutzt, die geforderten Schriftstücke den Stadtverordneten auszuhändigen oder zu erklären es zu tun. Wenn sie das gemacht hätte, wäre unser Antrag zurückzogen worden. Sie hat es mit Unterstützung der Zählgemeinschaft nicht gemacht. Daher werden wir über den Klageweg unser Recht einfordern“, erklärt Walter Paaschen.
Die CDU-Fraktion wird weiterhin die Kommunalaufsicht über diesen Vorgang unterrichten.„Es ist bedauerlich, diesen Weg beschreiten zu müssen. Wir können jedoch andererseits nicht zulassen, dass durch rechtswidriges Verhalten der Stadtverordnetenvorsteherin, welches durch die Zählgemeinschaft gestützt wird, weiterhin eine zügige Entwicklung unserer Stadt gestört wird. Frau Dr. Martius kann diesen Prozess unterbrechen, wenn sie endlich ihren Arbeitsauftrag entsprechend der Kommunalverfassung erfüllt. Der erste Schritt wäre, sie stellt die geforderten Unterlagen allen Stadtverordneten unverzüglich zur Verfügung und unterlässt sofort die Anmaßung von Befugnissen“, sagt Walter Paaschen abschließend.