Autor: Marco Petig
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Sonntag, den 05. September 2010 um 18:07 Uhr
Sachbeschädigung durch Farbschmiererei und Verstoß Betäubungsmittelgesetz
Am Netto-Markt in der Willibald-Alexis-Straße wurden zwei 22-jährige Brandenburger beim Beschmieren der Fassade festgestellt
Die Wand wurde mittels Eddingstift auf einer Größe von 1x 1m beschmiert. Bei der Durchsuchung der Personen wurde ein Eddingstift in entsprechender Farbe aufgefunden. Weiterhin wurde ein Tütchen mit Betäubungsmitteln weggeworfen, dass sich keiner der Personen zuordnen lies. Gegen beide Personen wurden Anzeigen wegen Sachbeschädigung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.