Autor: Marco Petig
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Donnerstag, den 02. September 2010 um 15:37 Uhr
Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das BTM-Gesetz wurde aufgenommen
Zivile Polizisten der Polizeiwache Brandenburg kontrollierten gestern Abend einen 25-Jährigen aus Brandenburg. Bei der Fahndungsüberprüfung stellte sich heraus, dass er bei der Polizei kein Unbekannter ist. Als er gefragt wurde, ob er verbotene Gegenstände bei sich habe, verneinte er dies. War aber mit der Inaugenscheinnahme seiner Sachen und Taschen einverstanden. Dabei fanden die Polizisten zwei Tütchen mit BTM-verdächtigen Substanz, die sichergestellt wurden.