Autor: Marco Petig
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Sonntag, den 11. Juli 2010 um 11:01 Uhr
Fahren unter Alkoholeinfluss und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten
Durch eine Streife wurde ein 43-jähriger Brandenburger mit seinem Fahrrad kontrolliert
Der er das Licht an seinem Rad nicht eingeschaltet hatte wurde er zum Absteigen aufgefordert. Aufgrund von erheblichen Schwankungen während des Absteigens wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 2,30 Promille ergab. In der Wache sollte dann eine Blutprobe entnommen werden, bei der sich der Mann massiv wehrte und in Richtung des Arztes und der Beamten schlug. Durch einfache körperliche Gewalt konnte der Widerstand gebrochen und die Blutprobe unter Zwang entnommen werden. Der 43-Jährige verblieb zur Ausnüchterung im Gewahrsam der Wache. Der er während seines Aufenthaltes die Zelle durch Körperausscheidungen stark verschmutzte, wurde gegen ihn außer den zwei Anzeigen auch noch eine Rechnung für die Zellensäuberung gefertigt.