Autor: Andreas Martin
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Samstag, den 13. März 2010 um 03:17 Uhr
Eine KITA ohne Konzept und ohne Gremienbeteiligung?
Ein demokratisches und pluralistisches Gemeinwesen braucht Diskussionen um vernünftige Entscheidungen zu treffen
Die Verwaltungsspitze in Brandenburg sieht das offenbar anders. Ohne den Stadtverordneten eine Auswahl anzubieten und ohne ihnen ein Trägerkonzept vorgelegt zu haben und ohne Beteiligung des Jugendhilfeausschusses wollte die Stadtverwaltung ein Erbbaupachtvertrag für einen KITA-Betreiber am Trauerberg vergeben. Wie selbstherrlich will die Verwaltungsspitze sich denn noch präsentieren? Dieses Vorgehen hat schon leicht diktatorische Züge.
Dabei geht es hier um wesentlich mehr als um ein Gebäude. Es geht um die Schließung zweier KITAs in der Innenstadt und um die Trägerschaft für deren Ersatz. Diese Entscheidung wirkt über Jahrzehnte. Es geht um die Erziehung und Bildung unserer Kinder. Das Jugendamt war in das Verfahren zur Trägerauswahl nur sehr dürftig eingebunden, aber auch die Verwaltung des Jugendamtes hat entgegen den gesetzlichen Anforderungen den Jugendhilfeausschuss weder informiert noch eingebunden. In der Verwaltung der Stadt Brandenburg wird immer deutlicher, dass die Inhalte von Bildung und Erziehung weit hinter der gebauten Umwelt rangieren. Steine sind der Oberbürgermeisterin offenbar wesentlich wichtiger als die Köpfe der Kinder. Dass man dabei auch noch die Rechte des Jugendhilfeausschusses ignoriert ist nicht länger hinzunehmen. Schon die Diskussion um die Schulsanierungen hat deutlich gemacht, dass es nur um Bauwerke geht. Sicher, bei Schulen ist es für eine Stadt ungleich schwerer sich in die Inhalte von Bildung einzumischen, aber in Brandenburg wird ja nicht einmal der Versuch unternommen.
Eine Trägerauswahl ohne Berücksichtigung des Jugendhilfeausschusses ist schon besonders fahrlässig und zeigt das Unvermögen unserer Stadtverwalter eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu organisieren. Es bleibt eigentlich nur eine Lösung: Das Verfahren muss von vorne aufgerollt werden. Es müssen gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss Kriterien festgelegt werden, nach denen eine Trägerauswahl zu erfolgen hat.
Der Punktekatalog muss deutlich Richtung pädagogischem Konzept des künftigen Trägers verschoben werden. Natürlich ist das für diejenigen denen die Verwaltung Hoffnung gemacht hat ärgerlich. Viel Zeit und Geld ist investiert worden im Vertrauen darauf, dass die Stadtverwaltung ihre Aufgaben wahrnimmt. Es ist auch ärgerlich, dass es schon wieder zu einem erheblichen Zeitverzug kommt. Nur das hat die Oberbürgermeisterin sich alleine zuzuschreiben. Es mag sein, dass bei anderen Bauvorhaben alles hinter verschlossenen Türen verabredet werden kann, ehe man die Gremien informiert. Bei einer Jugend¬einrichtung geht das allerdings nicht, das ist ein Verstoß gegen das Beteiligungsgebot des SGB VII und das sollte den Verantwortlichen bekannt sein.
Andreas Martin
Mitglied im Jugendhilfeausschuss
DIE LINKE.