Autor: Birgit Patz
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Donnerstag, den 08. Juli 2010 um 18:06 Uhr
Patz zur JHA-Entscheidung zum Thema „HdO“ und dem Träger „JuKuFa e.V.“
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt Brandenburg hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2010 zum wiederholten Mal mit dem Thema Jugendkulturfabrik und der Förderung des HdO befasst
Der Ausschuss ist zu großen Teilen der Empfehlung des Unterausschusses (UA) Finanzen gefolgt. Dieser hatte vorgeschlagen, in weiten Teilen dem Berechnungsmodell der Verwaltung zu folgen, auch wenn dieses noch Ecken und Kanten hat. Dieses Modell war in der letzten Sitzung des JHA am 22.06.2010 bis kurz vor Mitternacht diskutiert worden. In mühevoller Kleinarbeit wurde unter anderem jede Veranstaltungsart inhaltlich hinterfragt und auf ihre Förderfähigkeit überprüft. Das so gemeinsam von Verwaltung und JHA getragene Ergebnis ging als Arbeitsgrundlage erneut in den UA-Finanzen und in die Verwaltung des Jugendamtes.
Hier erfolgte nun getrennt voneinander die zahlenmäßige Unterlegung des Prüfergebnisses. Diese Ergebnisse wurden im gestrigen JHA zur Diskussion gestellt. An zwei Stellen gab es noch Gesprächsbedarf, und zwar zur Nutzung des Bandprobenraumes und zur Anerkennung einer kalkulatorischen Mieteinnahme. In beiden Diskussionspunkten konnte eine Einigung erzielt werden. Damit war der Weg frei für die schon lang anstehende Entscheidung über die Höhe der Fördersumme.
Mehrheitlich bestätigte der JHA dann einen Zuschussbedarf für das HdO in Höhe von 174.480 Euro zuzüglich der Personalkosten für die sozialpädagogische Fachkraft. Diesem Votum konnte sich die Verwaltung anschließen und versprach eine zügige Bearbeitung des Trägerantrages. An dieser Stelle fand ein mehr als ein Jahr andauernder Prozess sein vorläufiges Ende. In dieser Zeit wurde auf den verschiedensten Ebenen (Verwaltung des Jugendamtes, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt, JHA mit seinem UA Jugendhilfeplanung und UA Finanzen sowie dem Beirat des JuKuFa e.V. und dem Träger selbst) gearbeitet. In einem noch nie zuvor da gewesenen Umfang wurden inhaltliche Aspekte geprüft, Zahlen studiert und Belege abgeglichen. Die von allen Seiten immer wieder beteuerte notwendige Erhaltung dieses Angebotes rechtfertigte diese enorme Kraftanstrengung.
Es ist aber auch klar, dass ein solches Prozedere einmalig bleiben muss! Würde man aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus jedes Angebot anderer freier Träger in dieser Stadt mit so einer Akribie prüfen, dann kommt keine Seite mehr, sei es Verwaltung, der JHA oder die Träger selbst zum eigentlichen Tagesgeschäft. Dies kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Dieses Beispiel zeigt, dass hier zwingend ein anderes Verfahren gesucht werden musste. An dieser Stelle ist der JHA in seiner gestrigen Sitzung ebenfalls dem Vorschlag seines Unterausschusses gefolgt. Dieser empfiehlt, dass in einem von Dritten moderierten Verfahren spätestens bis Mitte Oktober 2010 zwischen der Verwaltung und dem freien Träger (JuKuFa e.V.) alle Fördermodalitäten für die Folgejahre ausgehandelt werden. Dies muss der zweite Schritt sein, dessen Ergebnisse eine wesentlich längere Halbwertzeit haben müssen, als die der letzten Jahre.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bis jetzt an diesem Prozess Beteiligten bedanken für die Intensität, Kraft und Zeit, mit der sie an einer konstruktiven Lösung mitgewirkt haben. Ich wünsche Ihnen eine erholsame Sommerpause und bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam ab September mit neuer Energie an die zweite Stufe der Problemlösung gehen.
Soweit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Birgit Patz (Vorsitzende des JHA)
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