Autor: Marco Petig
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Donnerstag, den 26. August 2010 um 20:08 Uhr
Weitere Umsetzung der Polizeireform
Zur Klarstellung hat das Innenministerium heute über die nächsten Schritte zur Umsetzung der geplanten Polizeireform informiert
Potsdam – Das Innenministerium des Landes Brandenburg bereite derzeit drei Vorlagen vor, erläuterte Ministeriumssprecher Ingo Decker heute in Potsdam. Erstens eine Kabinettvorlage, über die die Landesregierung entscheiden wird. Zweitens einen Gesetzentwurf für ein Polizeistrukturreformgesetz "Polizei 2020", der nach der Kabinettbefassung dem Landtag im September förmlich zugeleitet werden soll. Dieser Gesetzentwurf liegt den Fraktionen bereits vorab zur Kenntnis vor. Und drittens ein Konzept des Innenministers zur "Mittelfristigen Stellenentwicklung und notwendigen Strukturveränderungen bei der Polizei", das dem Landtag ebenfalls im September vorgelegt werden soll. Das Landesparlament hatte im Frühjahr 2010 beschlossen, dass die Landesregierung ihm ein solches Konzept vorlegen solle. Dem wird das Innenministerium fristgerecht nachkommen.
„Der Gesetzentwurf regelt das Notwendige und Erforderliche und nicht mehr. Dies entspricht üblicher Praxis“, sagte Decker. Insbesondere enthält der Gesetzentwurf den Vorschlag zur Errichtung eines Polizeipräsidiums als Landesoberbehörde. „Daraus ergeben sich notwendige Änderungen des Polizeigesetzes und des Landesorganisationsgesetzes. Dafür ist zwingend eine gesetzliche Regelung erforderlich, also ein Beschluss des Landtages“, so der Sprecher. Der Gesetzentwurf enthält keine Festlegungen zu Standorten - auch nicht zum Standort des Polizeipräsidiums.
Standortentscheidungen sind grundsätzlich eine Entscheidung der Exekutive, d.h. der Landesregierung oder des dazu ermächtigten Ministeriums. Das Nähere regelt § 12 Landesorganisationsgesetz: „Den Sitz der Landesoberbehörden bestimmt die Landesregierung oder die von ihr ermächtigte oberste Landesbehörde. Sitze und Bezirke der sonstigen unteren Landesbehörden bestimmt die Landesregierung oder die von ihr ermächtigte oberste Landesbehörde.“ Gestern hatte die CDU-Fraktionsvorsitzende Saskia Ludwig erklärt, die Entscheidung über den Standort des künftigen Polizeipräsidiums wolle die CDU-Fraktion „gern der Landesregierung überlassen“. „Diese Auffassung steht vollständig mit der Sach- und Rechtslage in Übereinstimmung“, begrüßte Ministeriumssprecher Decker die Erklärung.
Im Konzept des Innenministeriums, das dem Landtag derzeit noch nicht vorliegt und das im September zugeleitet wird, wird vorgeschlagen, das künftige Polizeipräsidium am Standort Potsdam einzurichten. Der Innenminister beabsichtigt, hierzu eine entsprechende Ermächtigung der Landesregierung nach § 12 LOG einzuholen, die durch Kabinettbeschluss herbeizuführen ist.
Standortentscheidungen für einzelne Behörden und Dienststellen waren auch in der Vergangenheit in Brandenburg eine Angelegenheit der Regierung. Das künftige Polizeipräsidium soll vorbehaltlich der Beschlüsse des Landtags bereits am 1. Januar 2011 eingerichtet werden.
LKA Brandenburg: Polizeireform verstößt nicht gegen BKA-Gesetz
Die geplante Integration des Landeskriminalamtes (LKA) in das zukünftige Polizeipräsidium verstößt nicht gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz). Dies erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Land Brandenburg, Andreas Schuster, sei „nicht zutreffend“. Diese Frage sei im Rahmen der Vorbereitung der Polizeireform sorgfältig geprüft worden, sagte Decker. Das BKA-Gesetz verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet zentrale Dienststellen zur Sicherung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu unterhalten. „Die Erfüllung dieser Vorgabe erfordert nicht die Errichtung einer organisationsrechtlich verselbstständigten Behörde als Landeskriminalamt. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern wird mit der geplanten neuen Polizeistruktur in keiner Weise beeinträchtigt“, erklärte Decker. Die geplante Zusammenführung der bestehenden Polizeipräsidien, des LKA und der Landeseinsatzeinheit (LESE) zu einem Polizeipräsidium sei daher „in der Sache vernünftig und rechtlich unbedenklich“.