Autor: Marco Petig
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Montag, den 14. Juni 2010 um 10:46 Uhr
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 “Photovoltaikanlage Kirchmöser” wird ausgelegt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 16.12.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage Kirchmöser” beschlossen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gelände der ehemaligen Kläranlage Kirchmöser in Brandenburg an der Havel, Flur 141, Flurstück 2 / 49. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 “Photovoltaikanlage Kirchmöser” sowie die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Immissionsschutz, Besonderer Artenschutz, Wasserwirtschaft/Hydrologie) dazu liegen vom 22.06. 2010 bis 23.07. 2010 in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich IV, Fachgruppe Bauleitplanung/Flächennutzungsplan, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114.
Während folgender Zeiten:
- Montag 08.00 bis 15.00 Uhr
- Dienstag 08.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch 08.00 bis 15.00 Uhr
- Donnerstag 08.00 bis 15.00 Uhr
- Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
sowie darüber hinaus in der Ortsteilverwaltung in Kirchmöser, Unter den Platanen 2 , 14774 Brandenburg an der Havel während folgender Zeiten:
- Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
- Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen stehen außerdem zur Verfügung:
- Grünordnerischer Fachbeitrag mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Ingenieurgesellschaft Steinbrecher u. Partner, 26.05.2010
- Lichttechnische Untersuchung –Blendungsbeurteilung- Photovoltaik Anlage Kirchmöser, Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox,
- Stilllegungsbescheid für die Kläranlage Brandenburg-Kirchmöser vom 22.02.2010
- Nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung Kläranlage Kirchmöser, Brandenburg – Stilllegungsverfahren, Ingenieurteam Dr. Hemling & Gräfe GmbH, 11.02.2010
- Geotechnischer Bericht zur Revitalisierung GI-Nord Kirchmöser, 1. BA, Institut für Umweltanalytik, Lenz, 17.02.2003
- Nachweis entsprechend 26. BImSchV, Netzstation PV-Anlage Klärwerk Kirchmöser, IWE Ingenieurbüro Elsaßer GmbH, 05.05.2010
- Stellungnahme Landesumweltamt Brandenburg Ref. RW 7, RW 5, RW 4 vom 22.04.2010
- Stellungnahme Landesumweltamt Brandenburg Ref. RW 5 vom 27.04.2010
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.