Autor: Marco Petig
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Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 11:54 Uhr
BRAWAG gibt Warnung vor Frostschäden heraus
Aufgrund der niedrigen Temperaturen rät die BRAWAG nochmals allen Kunden und Hauseigentümern die Trinkwasserhausinstallation vor Frostschäden zu schützen
Wasserleitungen und Wasserzähler können bei Temperaturen unter null Grad ein- bzw. auffrieren. „Die Ursachen für winterliche Störungen liegen meist nicht im öffentlichen Versorgungsnetz, denn diese Leitungen befinden sich in einer frostsicheren Tiefe. Vielmehr sind offene Kellertüren, ungenügend abgedeckte Zählerschächte oder Steigleitungen an Außenwänden die Ursache für Frostschäden. Hier trägt der Hauseigentümer die Verantwortung. Ist der Wasserzähler oder der Hausanschluss durch Frost beschädigt, ist die Reparatur kostenpflichtig", wie BRAWAG-Sprecherin Madlyn Weber betont.
Die BRAWAG verweist weiter: „Hauseigentümer können diesen Schaden verhindern, indem freiliegende Leitungen und gefährdete Zähler durch Dämmmaterial geschützt oder das Einfrieren durch ausreichende Beheizung verhindert wird. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass Fenster und Türen von unbeheizten Räumen, in denen Leitungen verlegt sind (Keller, Waschküche, Garage), bei Frost geschlossen sind und Wasserleitungen, die im Winter nicht benötigt werden, entleert und stillgelegt sind."
Sollte trotz aller Vorsorge und der anhaltenden Kälte ein Schaden auftreten, so erreichen Sie die Mitarbeiter der BRAWAG GmbH täglich rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 543-0.